Wenige Tage, nachdem sich der Kaiser Neuwahlen des Föderalen Rates per Interdikt ausgesetzt hatte, legte Censor Cyrill sein Veto gegen die Entscheidung ein und setzte Neuwahlen für den 11. Januar 466 a. C. fest.
Nach mehreren hundert Jahren meldet sich der nitramische Censor wieder in die Tagespolitik zurück. Er nahm – erstmals seit 278 a. C. ein kaiserliches Interdikt per Veto zurück und machte von seinem verfassungsgemäßen Recht Gebrauch, selbst einen Termin für Neuwahlen festzusetzen. Die Wahl des Föderativrates wurde auf den 11. Januar 466 festgesetzt. Die letzte reguläre Wahl des Föderationsrates hat in der Neu-Nitramischen Konföderation vor über 20 Jahren stattgefunden, eine Legislaturperiode beträgt normalerweise vier Jahre. In den letzten Jahren waren die Wahlen mit Hinweis auf außenpolitische Krisen immer wieder per Notverordnung ausgesetzt und die Mandate der Regierung verlängert worden.
Dagegen beließ der Censor den vom Kaiser ernannten kommissarischen Generalsekretär Venanz Cernest Merân im Amt, da nach der Verfassung der Kaiser durchaus das Recht besitzt, selbst eine Regierung zu ernennen. Beobachter sind allerdings gespannt, was passiert, wenn sich für die neue Regierung wie zu erwarten keine Mehrheiten im neu gewählten Föderationsrat finden werden und auch sonst keine eindeutigen Verhältnisse zustande kommen. Als Legislative ist der Föderationsrat zwar nicht bedeutend (die liegt in Händen der nitramischen Volksversammlung), seine Zustimmung ist allerdings unverzichtbar, wenn es um die Bewilligung von Föderationsgeldern und Belange geht, die direkt territoriale Interessen der Einzelstaaten betreffen.