Der Föderale Handelsmagistrat Neu-Nitramiens

Der Föderale Handelsmagistrat ist seit Gründung der Neu-Nitramischen Konföderation die oberste nitramische Handelsaufsicht, fungiert als Lizenzgeber für Handelskonzessionen, Konzessionen für Bergwerke, Minen, öffentliche Dienstleistungen wie Nahverkehr oder Telekommunikation, erkundet gleichzeitig neue Handelsressourcen und organisiert den Fernhandel mit nichtnitramischen Nationen. Darüber hinaus obliegt dem Föderalen Handelsmagistrat der Verbraucherschutz, die Gewerbe- und die Kartellaufsicht sowie, in gewissen Grenzen, die Währungs- und Börsenkontrolle. Im Rahmen seiner Aufgaben hat er auch das Recht, Bußgelder zu verhängen bis hin zum dauerhaften Entzug der Handelserlaubnis.

Logo des Föderalen Handelsmagistrats, wie es von der Tyrillianischen Handelsgesellschaft auf Ninda verwendet wird.
Logo des Föderalen Handelsmagistrats, wie es von der Tyrillianischen Handelsgesellschaft in Tyndalis verwendet wird.

Der Föderale Handelsmagistrat arbeitet nach den Prinzipien der tyrillianischen Erwerbsethik. Deren Ziel ist nicht das Steigern von Profit oder nominelles Wirtschaftswachstum, sondern der Warenaustausch zum gegenseitigen Nutzen und die Förderung von Kultur und Gemeinwohl.

Folgende zehn Hauptprinzipien liegen der Arbeit des Handelsmagistrates zugrunde:

  1. Lebensprinzip: Jeder Handel dient dem Leben. Mit Lebendigem selbst darf nur im Dienste des Lebens und für das Leben gehandelt werden.
  2. Gerechtigkeitsprinzip: Ziel von Handel ist es, Güter gerechter zu verteilen und den allgemeinen Wohlstand, gesellschaftlichen Austausch und Kultur zu fördern.
  3. Vertrauensprinzip: Jeder Handel basiert auf einem Vertrauensverhältnis, auf dessen Basis Güter zum gegenseitigen Nutzen ausgetauscht werden. Ohne gegenseitiges Vertrauen macht Handel keinen Sinn.
  4. Nachhaltigkeitsprinzip: Jede Ware hat einen festen Wert, der sich aus ihrer Qualität, Herstellungs-, Verbrauchs- und Transportkosten sowie ihrer Seltenheit ergibt. Aus diesem Wert bestimmt sich ihr Handelspreis.
  5. Freiheitsprinzip: Handel erfolgt in Freiheit. Reglementierungen dürfen nur erfolgen, wenn ein höheres Prinzip wie Gerechtigkeit, die Freiheit anderer oder das Recht auf unversehrtes Leben es erfordern.
  6. Überschussprinzip: Handel erfolgt aus räumlichen oder zeitlichen Überschüssen. Es ist nicht recht, den Einen das Notwendige wegzunehmen, um es um des Gewinnes wegen anderen zu geben, oder gar Waren zur Verknappung zu horten.
  7. Wertschätzungsprinzip: Es macht keinen Sinn, einen Handel durchzuführen, wenn Hersteller, Verkäufer oder Käufer den inneren Wert der Ware nicht achten.
  8. Verantwortungsprinzip: Sowohl der Hersteller, als auch der Verkäufer, als auch der Käufer tragen in ihrem Rahmen Verantwortung für eine sinnvolle Nutzung des Handelsgutes. Handel macht keinen Sinn, wenn eine sinnvolle Nutzung nicht vorgesehen ist.
  9. Allmendprinzip: Bodenschatzvorkommen, Energiequellen und grundlegende Infrastrukturelemente und Kulturschätze gehören der Gesellschaft. Sie werden Einzelnen nur zeitweilig zur Erschließung anvertraut, um das Gemeinwohl zu fördern.
  10. Absicherungsprinzip: Aktien, Wertpapiere und andere Handelsdokumente dienen zur Absicherung der beteiligten Parteien bei komplexeren Produktions- und Handelsverhältnissen. Aus ihnen darf kein Wert abgeschöpft werden, der nicht in der Güterkette verankert ist.

Der Föderale Handelsmagistrat geht in der Regel sehr strikt gegen Kartelle oder Produzenten von qualitativ mangelhaften Waren vor. In schweren Fällen drohen Strafverfahren mit langen Gefängnisstrafen. Die Garantiebestimmungen innerhalb der Neu-Nitramischen Konföderation sind sehr verbraucherfreundlich, je nach Beschaffenheit der Ware betragen die Garantiefristen bis zu 75 Jahre (z. B. bei interstellaren Transportmitteln). Allerdings schützt der Handelsmagistrat auch die Güter selbst vor zweifelhaften Verbrauchern. Er greift beispielsweise ein, wenn Käufer gekaufte Waren öffentlich verschwenden (besonders Nahrungsmittel) oder Bestände an Gütern leerkaufen, um Waren zu horten. In diesen Fällen macht der Handelsmagistrat den Kauf rückgängig und stellt die angefallenen Kosten dann den Hamsterkäufern in Rechnung, hinzu kommen Bußgelder.

Für Käufe von Fernhandelswaren aus nicht-nitramischen Nationen stellt der Handelsmagistrat nitramischen Staatsbürgern oder Handelspartnern kostenfrei Handelsagenten zur Verfügung, die für den Käufer alle nötigen Formalitäten und auch den Fernhandel selbst organisieren – die nötigen Devisen vorausgesetzt. Allerdings fungiert der Handelsmagistrat selbst nicht als Zollbehörde, dies liegt im Aufgabenbereich des Nitramischen Civinats, das auch für sämtliche Zölle und Steuern verantwortlich ist.

Der Föderale Handelsmagistrat hat seinen Hauptsitz in der Polis von Julverne auf Tyndalis. Er wird vom Handelsrat, bestehend aus 12 Ratsmitgliedern, geleitet. Jedes Ratsmitglied hat die Aufsicht über einen Fachbereich. Es gibt keinen Vorsitzenden. Die Mitglieder des Handelsrates bestimmt alle sieben Jahre der Föderale Rat, dessen Haupthandelsausschuss neben dem Nitramischen Censor auch die Kontrollfunktion übernimmt.

Der Föderale Handelsmagistrat betreibt in jeder größeren nitramischen Siedlung einen Handelsposten. Die dort tätigen Beamten werden „Handelsmagistrate“ genannt und sind wie die Civinatsangestellten Beamte 2. und 3. Grades, allerdings ohne besonderen Rangtitel. In einigen Provinzen hat der Föderale Handelsmagistrat das Betreiben der Handelsposten auch an größere Handelsgesellschaften delegiert, die berühmteste davon ist die Tyrillianische Handelsgesellschaft, die Handelsposten vor allem in ländlicheren Regionen von Tyndalis betreibt oder auch die Kara Delica Handelsgesellschaft in den Vereinigten Provinzen von Süd-Ninda, Azurea und im Königreich Kournia. In diesen Fällen übernehmen die kleinen Handelsvertretungen oft auch teilweise Kommunikations- und Postdienste.

Über Martin Dühning 1523 Artikel
Martin Dühning, geb. 1975, studierte Germanistik, kath. Theologie und Geschichte in Freiburg im Breisgau sowie Informatik in Konstanz, arbeitet als Lehrkraft am Hochrhein-Gymnasium in Waldshut und ist Gründer, Herausgeber und Chefredakteur von Anastratin.de.